Können Datenschützer aus Konzepten des sexuellen Konsenses lernen?

Simone Salemi und Ajla Hajric haben in der März-Ausgabe der Zeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ einen Beitrag zum Thema „Können Datenschützer aus Konzepten des sexuellen Konsenses lernen?“ veröffentlicht.



In der aktuellen DuD beschäftigen sich Simone Salemi, LL.M. und Ajla Hajric mit dem von Planned Parenthood Federation of America geschaffenen Konzept FRIES, welches die Voraussetzungen eines wirksamen sexuellen Konsenses wiedergibt. Demnach soll eine wirksame sexuelle Zustimmung freiwillig (freely given), widerrufbar (reversible), informiert (informed), selbstbestimmt (enthusiastic) und hinreichend bestimmt (specifc) sein. Es fällt auf, dass diese Kriterien große Ähnlichkeit mit den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung aufweisen. Mit weiteren Konzepten wie TEASE wird jedoch auch die praktische Umsetzung des sexuellen Konsenses betrachtet, welche im Datenschutzrecht teilweise fehlt. Deshalb stellten sich die Autorinnen die Frage, ob Datenschützer von diesen Konzepten lernen können. Dabei untersuchten sie, ob und wie weit die Konzepte des sexuellen Konsenses auf die der datenschutzrechtlichen Einwilligung übertragbar sind.



Den vollständigen Beitrag finden Sie in der DuD 3/2024, 177-182.