Mit der Vorstellung neuer Gesetzgebungsinitiativen im Rahmen der Europäischen Datenstrategie zeichnen sich sowohl neue Grundlagen als auch neue Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wearable-Daten ab. Um diese neuen Anforderungen im Kontext zum Projekt näher zu beleuchten, veröffentlichte der Lehrstuhl für Rechtsinformatik einen Beitrag beim Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2023.

Ein Forschungsteam hat sich in Zusammenarbeit mit dem Saarbrücker Lehrstuhl für Rechtsinformatik mit der Identifizierbarkeit von Personen durch Wearable-Daten auseinandergesetzt. Dabei wurde aufgezeigt, dass auch die von Nutzern meist als unkritisch eingestuften reinen Schrittzahlen bereits ausreichen, um eine Person eindeutig zu identifizieren.